Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Fotografin Eleonore Hellmayr agiert unter ihrem eigenen Namen und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden AGB. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle an Eleonore Hellmayr erteilten Aufträge.
Nachstehend wir der BegriF Fotograf und Auftragnehmer als Synonym verwendet.
1. Angebot
Die Angebote von Eleonore Hellmayr sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.
2. Zustandekommen des Vertrags, Zahlungsfristen, Spesen
Die Erteilung eines Auftrags an den Fotografen (also das Zustandekommen einer Buchung) kann sowohl schriftlich als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Für die Erstellung von Fotos gilt das im Auftrag vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten
Bei einer Buchung einer Hochzeitsbegleitung wird eine Anzahlung von 20% des geplanten Gesamtbetrages fällig, welche zur Reservierung des Hochzeitstermins dient. Diese Anzahlung ist nach der Bestätigung des Auftrages innerhalb einer Frist von 7 Tagen fällig. Die Restzahlung wird nach Beendigung der Dienstleistung fällig. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Für den Falle der Stornierung bzw. des Rücktritts vom Vertrag, siehe Punkt 6.
Bei eine spontane Verlängerung der geplanten Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgen jeweils von bzw. nach Maria Enzersdorf (PLZ 2344). Die Anreise im Umkreis von 30 km von Maria Enzersdorf wird pauschal mit 0,00€ berechnet. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den diesen Umfang und wurde hierzu nichts vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Reisekosten wie folgt zu berechnet: je gefahrenen km 0,50 EUR.
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung (wird notwendig ab einer Reisezeit länger als 1,5 Std) werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsbegleitungen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftragnehmer unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.
3. Leistungserbringung
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Eleonore Hellmayr kann den Auftrag – zur Gänze oder zum Teil – auch durch qualifizierte Dritte ausführen lassen. Insbesondere ist die Fotografin berechtigt, Fotolabore, Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien, externe Bildbearbeitungsfirmen etc. zu beauftragen. Die Fotografin ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung (Assistenten, 2nd Shooter) zu erbringen. Von Eleonore Hellmayr beauftragte Dritte werden keine Vertragsparteien des Vertragspartners, deren Tätigkeiten unterliegen jedoch diesen AGB.
4. Urheberrechte und Nutzungsbewilligung
Die Fotografin Eleonore Hellmayr bleibt Urheberin der Lichtbilder und Filmwerke (gem §1, §77F. UrhG).
Mit vollständiger Bezahlung des Honorars erhält der Vertragspartner eine einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsbewilligung für den vereinbarten privaten Zweck (z.B. private Nutzung und Veröffentlichung auf social Media) unabhängig ob Erwerb in Papierform oder digital.
Weitgehende Nutzungen bspw für kommerzielle Zwecke bedürft es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren des Auftragnehmers bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Auführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen vorab der schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.
Der Vertragspartner darf Fotos für eigene und private Zwecke vervielfältigen gem §42 UrhG und muss bei der Veröffentlichung den Namen der Fotografin angeben. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt.
Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar) anzubringen. Diese ordnungsgemäße Namensnennung bzw. Herstellerbezeichnung hat wie nachstehend beschrieben zu erfolgen:
Instagram: Foto von / photo by @norahellmayrfotografie (inkl. Tagging des Profils).
Web & Print: Fotos © www.norahellmayrfotografie.com oder „Foto von Nora Hellmayr“ (Homepage - Verlinkung im Web).
Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (die den künstlerischen Charakter der Bilder verändert wie Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotografin Eleonore Hellmayr die im Rahmen des Auftrags angefertigten Fotos für Zwecke der Eigenwerbung (z.B. Website, Social Media, Blog, Fachmagazine, Ausstellungen etc.) verwenden darf. Der Auftraggeber erteilt hierfür seine ausdrückliche Einwilligung im Sinne des §78 UrhG. Für die vereinbarte Nutzung der Fotos stehen dem Auftraggeber keine gesonderten Vergütungs- oder Ausgleichansprüche zu. Möchte der Auftraggeber eine solche Verwendung ganz oder teilweise ausschließen, ist dies der Fotografin bis spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Auftragserfüllung mitzuwirken und den Fotografen nach seinen Kräften zu
unterstützen. Der Auftraggeber hat die notwendigen Voraussetzungen für die Leistungserbringung zu schaffen bspw. die Sicherstellung des Fotoerlaubnis und Zugangserlaubnis am jeweiligen Standort. Weiters hat er für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter hinsichtlich abgebildeter Gegenstände und die Einholung der Zustimmung zur Abbildung von Personen zu sorgen.
6. Pflichten des Auftragnehmers
Die Fotografin liefert die ausgewählten Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW-Format. Die Auswahl der Bilder obliegt der Fotografin. Es besteht keinen Anspruch auf die Herausgabe nicht ausgewählten Bilder. Der Kunde erhält die Fotos im hochauflösendem JPG-Format als Druck bzw. Web-Version als digitaler Download oder auf einem USB- Stick. Bei Fotoreportagen von Events oder Hochzeiten kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste abgelichtet werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber explizit erwünscht ist.
Die Bearbeitungszeit bis zu Auslieferung der Fotos in digitaler Form beträgt üblicherweise 4 bis 8 Wochen, je nach gebuchtem Package. Diese und andere genannte Termine verstehen sich als voraussichtliche Zielwerte und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin bestätigt wurden. Eine geringfügige Überschreitung dieser Richtwerte berechtigt nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen. Für fixe Auftragstermine wird nur bei ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung gehaftet.
7. Mängel, Schadenshaftung
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Künstlerische Gestaltungen liegen im Ermessen der Fotografin und begründen grundsätzlich keinen Mangelanspruch. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Die Gestaltung der Fotos unterliegt stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Stil des Fotografin zu informieren. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Die Fotografin haftet nur für den Ersatz von Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) oder übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.), Produkte und Requisiten. Bei leicht Fahrlässigkeit haftet die Fotografin nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern, sowie für kleinere Mängel, die im Rahmen der in Handarbeit gefertigten Produkte zu rechtfertigen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
8. Vorzeitige Auflösung eines Vertrags
Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Auftragnehmers vor dem vereinbarten Fototermin/Hochzeitstermin vom Vertrag zurück, so ist abhängig von der Restzeit bis zum eigentlich geplanten Termin ein Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen.
Die Stornogebühren bei Kündigung/Rücktritt seitens der Auftraggeber betragen:
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bei über 180 Tagen vor Auftragsdatum 40% der vereinbarten Summe,
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zwischen 60 und 180 Tagen vor Auftragsdatum 75%,
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weniger als 60 Tage vorher die volle Auftragssumme.
Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
Sämtliche der Fotografin zur Erfüllung des Vertrags entstandenen Kosten (Reise-, Hotel-, Materialkosten ua.). trägt der Vertragspartner. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (schwere Krankheit, Unfall, gesetzliche Verordnung o.ä.) nicht durchgeführt werden, wird keine Stornierungs-Gebühr berechnet.
Kann der Eleonore Hellmayr aus unvorhersehbaren Umstände (plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. auch von Familienangehörigen oder Beschäftigten des Auftragnehmers) den Auftrag nicht durchführen, wird die Anzahlung an den Vertragspartner rückerstattet. Eleonore Hellmayr bemüht sich in diesem Fall (sofern vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Bei Fotoshootings (Portrait-, Branding-, WonderShootings) gilt: Eine Terminverschiebung ist unter bestimmten Bedingungen (Krankheit, extreme Wettersituation) nach Absprache möglich. Ein zeitnaher Ersatztermin kann leider nicht immer garantiert werden. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24h vor dem Shooting) ohne Findung eines Ersatztermines, wird ein Ausfallhonorar von 50% fällig.
8.2 Widerrufsrecht für Verbraucher (FAGG)
Ist der Vertragspartner Verbraucher iSd KSchG und wurde der Vertrag per Fernabsatz (E- Mail, Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume der Fotografin geschlossen, hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
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Ausnahme bei Terminbindung: Gem. § 18 (1) Z 10 FAGG besteht kein Rücktrittsrecht bei Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern ein spezifischer Termin oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (z.B. fest gebuchte Hochzeitsbegleitungen oder fix terminierte Fotoshootings).
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Vorzeitige Ausführung: Wünscht der Kunde eine Ausführung der Dienstleistung noch innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist (z.B. bei kurzfristigen Shootings), verzichtet er mit Beginn der Ausführung auf sein Widerrufsrecht, sofern er vorab ausdrücklich dazu aufgefordert wurde und dies bestätigt hat.
9. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich durch die Auftragserteilung ausdrücklich damit einverstanden, dass der Fotograf die von ihm bekanntgegebenen personenbezogenen Daten sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten unter Beachtung der Bestimmungen der DSGVO idgF für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet.
Details zur Datenverarbeitung sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
10. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Fotografin und des Vertragspartners gilt ausschließlich österreichisches Recht, sowohl bei Aufträgen im Inland als auch im Ausland. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
